Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Geltung der Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von DTI-M GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser  Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigung des Käufer/Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die DTI-M GmbH sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

  1. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der DTI-M GmbH. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.Offerten, Zeichnungen, grafische Beilagen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder Drittpersonen noch Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht, noch zur Selbstanfertigung benützt werden.Soweit nicht anderes angegeben, hält sich die DTI-M GmbH an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage gebunden.

 

§ 3 Preise

 

  1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der DTI-M GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Im Übrigen gelten die Preise der DTI-M GmbH, der jeweils gültigen Preisliste, ab Werk – zzgl. MwSt., jedoch ohne Verpackung.
  3. Bisherige Preise verlieren mit Erscheinen einer neuen Preisliste ihre Gültigkeit.

 

§ 4 Zahlung

 

  1. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, eingehende Aufträge nicht mehr zur Auslieferung zu bringen oder nur gegen Barzahlung oder Vorauskasse auszuführen.
  2. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Käufer/Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir dem Käufer/Auftraggeber 2 % Skonto.

 

§ 5 Verpackungen

 

  1. Verpackungen werden, soweit zulässig, nicht zurückgenommen.

 

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

 

  1. Die von DTI-M GmbH genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Wenn dem Käufer/Auftraggeber wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der DTI-M GmbH entstanden ist, Schaden erwächst, so ist der Käufer/Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern.  Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5% im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
  3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufer/Auftraggebers verzögert, so werden ihm beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk der DTI-M GmbH mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
  4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufer/Auftraggebers voraus.
  5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der DTI-M GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die DTI-M GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Sie berechtigen die DTI-M GmbH vielmehr, die Lieferung bzw. die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder – wahlweise – wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten.

Schadenersatzansprüche gegenüber die DTI-M GmbH wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit bzw. Leistungen insoweit sind ausgeschlossen.

  1. Die DTI-M GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtig.
  2. Wenn die Verzögerung der Lieferfrist länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer/Auftraggeber berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, wobei auch Schadenersatzansprüche des Käufer/Auftraggebers gegen die DTI-M GmbH ausgeschlossen sind.

 

§ 7 Gefahrübergang

 

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer/Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der DTI-M GmbH oder Zulieferers (Hersteller) verlassen hat.
  2. Verzögert sich der Transport/Versand aus Gründen die die DTI-M GmbH nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Käufer/Auftraggeber mit der Meldung der Versandbereitschaft bzw. mit dem Tag an dem der Transport bzw. die Versendung vereinbart war, über.
  3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer/Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus § 8 – Gewährleistung – entgegen zu nehmen.

 

§ 8 Gewährleistung

 

Für Sachmängel der Lieferung leistet die DTI-M GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche Gewähr wie folgt:

 

  1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der DTI-M GmbH nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der DTI-M GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum der DTI-M GmbH.
  2. Zur Vornahme aller der DTI-M GmbH notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit der DTI-M GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist die DTI-M GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die DTI-M GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der DTI-M GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
  3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt die DTI-M GmbH – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung eines seiner Monteure und Hilfskräfte.
  4. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die DTI-M GmbH – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
  5. Eine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen nicht übernommen: Ungeeignete und unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel und elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von der DTI-M GmbH zu verantworten sind.
  6. Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der DTI-M GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung der DTI-M GmbH vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes
  7. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung des Liefergegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Die DTI-M GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum der
  3. DTI-M GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die DTI-M GmbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die DTI-M GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  5. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt die DTI-M GmbH vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

 

§ 10 Haftung

 

  1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der DTI-M GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Käufer/Auftraggeber nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufer/Auftraggebers die Regelungen des § 8 und § 10 Ziffer 2 entsprechend.
  2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind haftet die DTI-M GmbH – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur
  • bei Vorsatz
  • bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  • bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

 

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die DTI-M GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der DTI-M GmbH und dem Käufer/Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für den Sitz der DTI-M GmbH zuständige Gericht. Die DTI-M GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufer/Auftraggebers Klage zu erheben.
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